Biegesteife Konstruktion  (DASt Richtlinie 019, Abs. 7.2)
 
Bei Konstruktionen mit durchlaufenden Stützen und durchlaufenden Verbundträgern darf der maximale Wert der rechnerisch erforderlichen Feuerwiderstandsdauer für die folgenden Feuerwiderstandsklassen von 15 auf 20 Minuten erhöht werden (Tabelle 4 der DASt Richtlinie 019).
  • F 30 für Bauteile die Brandbekämpfungsabschnitte trennen oder überbrücken
  • keine Anforderungen (F 0) bei allen anderen Bauteilen
 
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