Gebäudeklassen nach MBO (DASt Richtlinie 019, Abs. 4.1 und Abs. 7.2)
 
Für die einzelnen Gebäudeklassen gilt die Definition der MBO.
Die Höhe eines Gebäudes ist hierbei das Maß der Fußbodenoberkante des höchstmöglichen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.

Gebäudeklasse 3:
Gebäude mit einer Höhe bis 7 m.

Für Gebäude der Gebäudeklasse 3 darf der Nachweis des Feuerwiderstandes für Bauteile entfallen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

  • die Nutzungsfläche pro Geschoss ist begrenzt auf 400 m²;
  • der zweite Rettungsweg wird ebenfalls baulich ausgeführt;
  • die Anzahl der Gebäudebenutzer ist auf 60 beschränkt;
  • das Gebäude verfügt über eine hausinterne Brandmeldeanlage
  • der betroffene Brandbekämpfungsabschnitt muss mit mindestens drei Seiten an Außenwänden liegen und von dort für die Feuerwehr zugänglich sein.

Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe bis 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² in einem Geschoss.

Gebäudeklasse 5:
Gebäude mit einer Höhe bis 22 m.

 

 
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