| Gebäudeklassen nach MBO (DASt Richtlinie 019, Abs. 4.1 und Abs. 7.2) | ||
Für die einzelnen Gebäudeklassen gilt die Definition der MBO. Die Höhe eines Gebäudes ist hierbei das Maß der Fußbodenoberkante des höchstmöglichen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.
Gebäudeklasse 3: Für Gebäude der Gebäudeklasse 3 darf der Nachweis des Feuerwiderstandes für Bauteile entfallen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Gebäudeklasse 4:
Gebäudeklasse 5: |
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