| Geschosse (DASt Richtlinie 019, Abs. 4.1) | ||
Ein Geschoss umfasst alle auf gleicher Ebene liegenden Räume eines Gebäudes sowie in der Höhe zu dieser Ebene versetzten Raumteile. Galerien und Emporen innerhalb eines Raumes gelten nicht als Geschosse, wenn deren Gesamtfläche weniger als die Hälfte der Fläche des Raumes beträgt. Als Geschoss werden nicht angerechnet:
|
||
|
Fenster schließen |