| Nutzungsarten (DASt Richtlinie 019, Abs. 6.2.1, 6.2.3 und 6.2.4) | ||
Weicht die Brandbelastung um mehr als 50 % von der mittleren Brandbelastung ab (z. B. Bibliothek), dann ist dieser Bereich als eigenständiger Brandbekämpfungsabschnitt auszubilden. Grenzen Brandbekämpfungsabschnitte unterschiedlicher Nutzung aneinander, dann ist das Abschottungsprinzip konsequent durchzuführen. Dementsprechend ist die im Vergleich der einzelnen Brandbekämpfungsabschnitte höhere Feuerwiderstandsklasse für die brandschutztechnische Bemessung der trennenden Bauteile maßgebend.
Atrien für Empfangsnutzung Brandbelastung nach Tabelle 1: qf,k = 45 kWh/m² Büro Bibliothek, Archiv |
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