Nutzungsarten (DASt Richtlinie 019, Abs. 6.2.1, 6.2.3 und 6.2.4)
 
Weicht die Brandbelastung um mehr als 50 % von der mittleren Brandbelastung ab (z. B. Bibliothek), dann ist dieser Bereich als eigenständiger Brandbekämpfungsabschnitt auszubilden.

Grenzen Brandbekämpfungsabschnitte unterschiedlicher Nutzung aneinander, dann ist das Abschottungsprinzip konsequent durchzuführen. Dementsprechend ist die im Vergleich der einzelnen Brandbekämpfungsabschnitte höhere Feuerwiderstandsklasse für die brandschutztechnische Bemessung der trennenden Bauteile maßgebend.

Atrien für Empfangsnutzung
Werden Atrien als eigenständiger Brandbekämpfungsabschnitt bemessen, so darf die verringerte Brandaktivierungsgefahr durch Multiplikation der Werte der Tabelle 2 der DASt Richtlinie 019 mit dem Faktor 0,85 berücksichtigt werden.

Brandbelastung nach Tabelle 1: qf,k = 45 kWh/m²

Büro
Brandbelastung nach Tabelle 1: qf,k = 160 kWh/m²

Bibliothek, Archiv
Brandbelastung nach Tabelle 1: qf,k = 580 kWh/m²
 

 
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