| Umrechnungsfaktor c (DASt Richtlinie 019, Abs. 7.2) | ||
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Sofern keine detaillierte Beurteilung der thermischen Eigenschaften des Brandabschnittes durchgeführt wird, darf c mit folgendem Wert angenommen werden: c=0,25 [min*m²/kWh] In allen anderen Fällen darf c auf die
thermische Eigenschaft b des Brandabschnittes nach der Tabelle 5, Anhang B
bezogen werden. |
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