Umrechnungsfaktor c (DASt Richtlinie 019, Abs. 7.2)
 
Sofern keine detaillierte Beurteilung der thermischen Eigenschaften des Brandabschnittes durchgeführt wird, darf c mit folgendem Wert angenommen werden:

c=0,25  [min*m²/kWh]

In allen anderen Fällen darf c auf die thermische Eigenschaft b des Brandabschnittes nach der Tabelle 5, Anhang B bezogen werden.
 

 
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