| Werkfeuerwehr (DASt Richlinie 019 Anhang B, Abs. B.2) | ||
Bei Vorhandensein einer Werkfeuerwehr darf der Wert der angenommenen zerstörten Verglasungen (mit handelsüblichen Zweischeibenisolierglas) von Öffnungen wie folgt erhöht werden. bei tä < 15 min von 35 % auf 70 % bei tä < 30 min von 50 % auf 100 % |
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