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Bitte beachten Sie, dass wir für die Angaben leider keine Gewähr
übernehmen können.
Die Angaben der Ergebnisseite sind gesetzliche Mindestanforderungen.
Grundlage sind die Landesbauordnungen bzw. die entsprechenden
Sonderbauverordnungen. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens können
von der zuständigen Behörde auch Erleichterungen
gestattet werden.
Zur Erfassung der Brandsicherheit sind zu
berücksichtigen:
1. der bauliche Brandschutz (Brennbarkeit und Feuerwiderstand der
Bauteile, Rettungswege etc.),
2. der anlagentechnische Brandschutz (Brandmelder, Rauch- und
Wärmeabzüge etc.),
3. der organisatorische Brandschutz (Schulung der Nutzer, Alarmplan
etc.) und
4. der abwehrende Brandschutz (Brandbekämpfung und Rettung durch die
Feuerwehr).
Im Rahmen eines individuellen Brandschutzkonzeptes sollten
die genannten Bereiche optimal auf einander abgestimmt werden. Die gesetzlich geforderten Schutzziele können dann
auch häufig mit geringerer Anforderung an die
Feuerwiderstandsklasse der Bauteile erreicht werden.
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