Brandschutzhotline

Betreuung durch
Dipl.-Ing. Hans-W. Girkes
Tel.: 0211 / 6707-826


 

Bitte beachten Sie, dass wir für die Angaben leider keine Gewähr übernehmen können.
Die Angaben der Ergebnisseite sind gesetzliche Mindestanforderungen. Grundlage sind die Landesbauordnungen bzw. die entsprechenden Sonderbauverordnungen. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens können von der zuständigen Behörde auch Erleichterungen gestattet werden.

Zur Erfassung der Brandsicherheit sind zu berücksichtigen:
1. der bauliche Brandschutz (Brennbarkeit und Feuerwiderstand der Bauteile, Rettungswege etc.),
2. der anlagentechnische Brandschutz (Brandmelder, Rauch- und Wärmeabzüge etc.),
3. der organisatorische Brandschutz (Schulung der Nutzer, Alarmplan etc.) und
4. der abwehrende Brandschutz (Brandbekämpfung und Rettung durch die Feuerwehr).

Im Rahmen eines individuellen Brandschutzkonzeptes sollten die genannten Bereiche optimal auf einander abgestimmt werden. Die gesetzlich geforderten Schutzziele können dann auch häufig mit geringerer Anforderung an die Feuerwiderstandsklasse der Bauteile erreicht werden.